Altkleider und -textilien richtig entsorgen

Keine Änderungen für ASF-Kundinnen und -Kunden

Ein blauer Plastiksack wird in einen Altkleidercontainer geworfen

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle EU-weit. Viele Städte und Landkreise in Deutschland sammeln Alttextilien jedoch schon lange Zeit getrennt von anderen Abfällen, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können. Ziel der EU-Richtlinie ist es, Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf  zu erhalten.

Im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits lange Zeit flächendeckend möglich. Es stehen in vielen Gemeinden sowie auf den ASF-Recyclinghöfen Altkleidercontainer zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht ist damit umgesetzt, für die ASF-Kundinnen und -Kunden ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts. Noch tragbare, gut erhaltene, saubere Altkleider und Schuhe (paarweise) sowie saubere Bett- und Tischwäsche können wie gewohnt in die Sammelcontainer entsorgt werden.

Entscheidend für die Weiterverwendung und/oder Verwertung von Textilien aus Altkleidercontainern ist die Qualität der Ware. Stark beschädigte, verschmutzte, feuchte oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da bei ihnen keine Weiterverwendung und kein Recycling sinnvoll umsetzbar ist.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, eine Kreislaufwirtschaft für Textilien zu etablieren, die Recyclingquote bei Kleidung zu verbessern und damit die Textilindustrie nachhaltiger zu gestalten. Abfälle, die im Restmüll entsorgt werden, werden anschließend nicht recycelt, sondern kommen in die Müllverbrennungsanlage.

Doch nicht jedes Kleidungsstück, dass nicht mehr gefällt, muss entsorgt werden: Kleiderkammern oder Secondhandläden freuen sich über Kleiderspenden; einige Textilien lassen sich wiederverwenden, indem sie umgearbeitet werden.

Danke an alle, die Alttextilien verantwortungsvoll entsorgen.