Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt seit 2005 die umweltgerechte Entsorgung von Elektrogeräten. Nun sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Ist ein elektrischer Bestandteil fest in den Gebrauchsgegenstand eingebaut und lässt sich nur mit erheblichem Aufwand ausbauen, handelt es sich um Elektroschrott. Bitte bringen Sie zukünftig das T-Shirt mit LEDs, die ausgediente und unbrauchbar gemachte Krankenkassenkarte, den Massagestuhl sowie den elektrisch verstellbaren Fernsehsessel zu einem unserer Recyclinghöfe. In der Restabfalltonne, im Sperrmüll oder in der Alttextilsammlung haben diese Gegenstände nichts zu suchen.
Tipp:
Stellt sich Ihnen die Frage: Wohin mit…..? –Nutzen Sie unser Abfall-ABC