Ein Waschbecken ist kein Sperrmüll!

 

Foto eines bereitgestellten Sperrmüllhaufens - das Waschbecken wird nicht mitgenommen werden.

Wird es so - wie im Beispielbild - zum angemeldeten Sperrmüll noch "spontan" dazugestellt,  bleibt es liegen. Wer die Sanitärkeramik während der telefonischen Sperrmüllanmeldung nennt, erhält sofort

die Erläuterung:
Sperrmüll sind alle beweglichen, sperrigen Gegenstände, die zur Wohnungseinrichtung oder zum Hausrat gehören, aber nicht fest im Haus verbaut sind. Einfacher gesagt: so ziemlich alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden.
Ein Waschbecken ist nicht verwertbarer Bauabfall. Es kann kostenpflichtig auf einem unserer Recyclinghöfe entsorgt werden.