Leider erschweren zurzeit an vielen Stellen im gesamten Kreisgebiet zugewachsene Straßen die Wertstoff- und Abfallentsorgung oder machen sie sogar unmöglich.
Durch starken Bewuchs durch Hecken und Sträucher rechts und links der Straße wird die Sicht für den Fahrer des Müllfahrzeugs so stark eingeschränkt, dass sich hieraus eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere für die das Fahrzeug begleitenden Mitarbeiter, ergibt.
Gleichzeitig werden Aufbauten des Fahrzeugs wie z. B. Scheinwerfer, Spiegel und Schläuche der Hydraulik durch herabhängendes Astwerk gefährdet.
In diesen Fällen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und fordern daher alle Grundstückseigentümer und Mieter auf, Hecken, Sträucher und Bäume ausreichend zurückzuschneiden.
Wir bitten, den an ihrem Grundstück befindlichen Bewuchs so zurückzuschneiden, dass öffentliche Geh- und Radwege und Straßen in voller Breite gefahrlos nutzbar sind. Schneiden Sie bitte von Bewuchs verdeckte Straßen- und Hinweisschilder, Lichtzeichenanlagen und/oder Straßenlaternen frei. Wer größere Bäume nahe seiner Grundstücksgrenze gepflanzt hat, muss darauf achten, dass das sogenannte Lichtraumprofil (der Sicherheitsraum seitlich und oberhalb des Fahrzeugs) der Straße eingehalten wird. Konkret: um weiterhin eine problemlose Abfuhr zu gewährleisten, muss eine Durchfahrt mit mindestens 4,00 Meter in der Höhe und 3,55 Meter in der Breite vorhanden sein. Besonderes Augenmerk ist bei Eckgrundstücken beziehungsweise bei Grundstücken an Einmündungen und Kreuzungen erforderlich. Hier müssen die Sichtdreiecke freigehalten werden.
Gern beantworten wir Ihre Fragen zu diesem Thema unter der
Rufnummer (0 46 21) 85 72 22.
Danke für Ihre Unterstützung!