Lichterketten

Wohin, wenn sie nicht mehr leuchten?

Da Lichterketten elektrische Bauteile enthalten, müssen diese separat vom Restabfall entsorgt werden. Sie gelten als Leuchte, sind vom Elektroaltgeräte-Gesetz (ElektroG) erfasst und sind wie Elektrokleingeräte zu entsorgen. Egal ob die Lichterkette aus LEDs oder Glühlämpchen besteht, sie dürfen auf keinen Fall in den Hausmüll. Darauf weist Lightcycle, das größte Rücknahmesystem für Lampen und Leuchten hin. Im Kreis Schleswig-Flensburg nehmen wir Ihre Lichterketten, Lichtschläuche/ -netze und sonstige Festbeleuchtung auf unseren ASF-Recyclinghöfen gern an.

Wohnraumleuchten können Sie ebenfalls auf unseren Recyclinghöfen abgeben. Wir entsorgen diese fachgerecht; unabhängig davon, ob es sich dabei um Leuchten mit festverbauten LEDs handelt oder um Leuchten mit separatem Leuchtmittel. Letztere nehmen Sie bitte aus den Lampen heraus und entsorgen sie getrennt.

Die LED- und Energiesparlampen sowie Leuchtstoffröhren aus den Wohnraumleuchten, also die Leuchtmittel selbst, dürfen nicht in den Hausmüll. Nur so können die Altlampen-Bestandteile wiederverwertet werden. Für die kostenlose Entsorgung von Altlampen stehen deutschlandweit mehrere Tausend Sammelstellen mit eigenen Sammelboxen auf Wertstoffhöfen, im Einzelhandel oder im Elektrohandwerk zur Verfügung. Unter www.sammelstellensuche.de finden Verbraucher mit der Eingabe der Postleitzahl oder des Ortes ihre nächstgelegene Rückgabemöglichkeit.

Für alte, ineffiziente Glüh- und Halogenlampen gilt diese Regelung jedoch nicht: Sie gehören in den Hausmüll.