Kleine, nicht mehr benötigte Elektrogeräte können jetzt auch bei Online-Händlern zurückgegeben werden. Das ist eine Vorgabe des im Oktober letzten Jahres in Kraft getretenen Elektrogesetzes.
Geräte mit einer Kantenlänge bis 25 Zentimeter müssen von Online-Händlern zurückgenommen werden, die mehr als 400m² Versand- und Lagefläche besitzen. Dabei ist es nicht notwendig dort auch Kunde zu sein. Laut Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes E-Commerce, Christoph Wenk-Fischer, ist die Branche vorbereitet.
Großgeräte müssen die Online-Händler nur dann zurück nehmen, wenn auch ein entsprechendes Neugerät dort gekauft wird.
Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Elektro-Altgeräte auf den Recyclinghöfen abgeben oder Großgeräte vor Ihrer Haustür abholen lassen.
Quelle: dpa und AWSH