So regelt es die aktuelle Pflanzenabfallverordnung des Landes Schleswig-Holstein.
Es gibt wenige Ausnahmefälle für die Außenbereiche — doch auch dann muss das Verbrennen genehmigt werden. Ohne Genehmigung begeht man eine Ordnungswidrigkeit.
Gut zu wissen: Mit Schädlingen befallene Pflanzenteile, hartnäckige Samen- und Wurzelunkräuter sowie problematische Laubabfälle (Eichen- und Kastanienlaub) können ohne Probleme über die Biotonne entsorgt werden.
Durch die Rottetemperaturen von bis zu 70 Grad in der Bioabfallbehandlungsanlage werden Schädlinge zuverlässig unschädlich gemacht.