Abfallart: Restabfall
Entsorgung: Auch wenn das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch Haushaltsabfälle nach bisherigem Wissensstand als sehr gering eingestuft wird, gilt eine besondere Sorgfalt im Umgang mit diesen Abfällen.
Abfälle aus privaten Haushalten, in denen Menschen in häuslicher Quarantäne oder infizierte Personen leben, müssen in zugeknoteten, stabilen und möglichst reißfesten Müllsäcken verpackt und dann mit dem Hausmüll über die Graue Tonne entsorgt werden
Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:
Spitze und scharfe Gegenstände müssen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnisse verpackt sein. Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit müssen neben saugfähige Abfälle gelegt werden. Die einzelnen Abfallfraktionen (auch Papier und Bioabfälle) sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
Vor dem Einwerfen in die Restmülltonne müssen die Abfallsäcke luftdicht verschlossen, also verknotet oder zugebunden, werden. Es dürfen keine Abfallsäcke frei zugänglich neben den Abfalltonnen und Containers gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.