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  • Abfall-ABC: E-Bike, Elektrofahrrad  
    Abfallart: E-Schrott
    Entsorgung: 

    Bitte vor der Abgabe auf einem unserer Recyclinghöfe oder der Abholung den Akku entfernen und separat abgeben. Die Pole des Akkus bitte abkleben. 

     
  • Holzasche entsorgen  
    Leider kommt es immer wieder vor, dass heiße Asche in der Mülltonne oder Glutnester im Sammelfahrzeug bzw. im Müllbunker der Müllverbrennungsanlage wieder aufflammen. Optimal ist es, die Asche 48  
  • Abfall-ABC: Schwimmweste, Rettungsweste  
    Abfallart: 
    Entsorgung: 

    Feststoff-Schwimmwesten sind Restabfall.

    Bei aufblasbaren Rettungswesten sind enthaltene CO₂-Patronen, sonstige Metallteile oder Elektronikkomponenten getrennt zu entsorgen. 

    Gefüllte CO₂-Patronen in aufblasbaren Rettungswesten werden  als gefährlicher Abfall eingestuft, da sie Druckgasbehälter sind. Um diese sicher zu entsorgen, entleeren Sie bitte die CO₂-Patronen und führen sie dem Altmetall-Abfall zu. Am einfachsten geht dies natürlich über das Aufblasen der Rettungsweste.

    Gleiches gilt für sonstige Metallteile, die falls möglich ebenfalls abgetrennt und der Metallverwertung zugeführt werden müssen.


    Sollten in der Rettungsweste elektronische Komponenten wie z. B. eine Seenotleuchte oder ein Seenotsender installiert sein, müssen diese als Elektroschrott entsorgt werden oder gemäß Angaben des jeweiligen Herstellers. Sofern sie nicht fest verbaut sind, müssen Batterien oder Akkus ebenfalls separat entsorgt werden.

     
  • Abfall-ABC: Schiffsbatterien  
    Abfallart: Verkaufsstelle, Recyclinghof kostenpflichtig
    Entsorgung: 

    Das beim Kauf gezahlte Pfand erhalten Sie ausschließlich im Handerl zurück.

    Die Entsorgung auf dem Recyclinghof ist kostenpflichtig!

     
  • Problem(ab)fall: Batterien und Akkus  
    … Auto-, Weidezaun-, Schiffs- und LKW-Batterien gelten weitere Regelungen, die Sie bitte dem Abfall-ABC entnehmen. Schadstoffe,Batterien,Akkus  
  • Abfall-ABC: Corona Schnelltest  
    Abfallart: Restabfall
    Entsorgung: 

    Hygieneartikel wie Mund-Nasen-Schutz oder Einweg-Handschuhe und  auch Corona-Selbsttests sollen in stabilen Säcken oder Tüten verpackt und diese zugeknotet in die Restabfalltonne gegeben werden.

    Diese Vorsichtsmaßnahme ist zum Schutz weiterer Nutzer des Behälters sowie des Personals der Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen dringend notwendig.

    Danke für Ihr Engagement!

     
  • Abfall-ABC: Einmal-Handschuhe  
    Abfallart: Restabfall
    Entsorgung: 

    Hygieneartikel wie Mund-Nasen-Schutz oder Einweg-Handschuhe und  auch Corona-Selbsttests sollen in stabilen Säcken oder Tüten verpackt und diese zugeknotet in die Restabfalltonne gegeben werden.

    Diese Vorsichtsmaßnahme ist zum Schutz weiterer Nutzer des Behälters sowie des Personals der Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen dringend notwendig.

    Danke für Ihr Engagement!

     
  • Abfall-ABC: Mundschutz, Mund-Nasen-Schutz  
    Abfallart: Restabfall
    Entsorgung: 

    Hygieneartikel wie Mund-Nasen-Schutz oder Einweg-Handschuhe und  auch Corona-Selbsttests sollen in stabilen Säcken oder Tüten verpackt und diese zugeknotet in die Restabfalltonne gegeben werden.

    Diese Vorsichtsmaßnahme ist zum Schutz weiterer Nutzer des Behälters sowie des Personals der Entsorgungsfahrzeuge und -anlagen dringend notwendig.

    Danke für Ihr Engagement!

     
  • Abfall-ABC: Handtuchpapier  
    Abfallart: Restabfall
    Entsorgung: 

    da das Papier mit Viren oder anderen Krankheitskeimen belastet sein kann, ist die Entsorgung über den Restabfall angezeigt.

     
  • Abfall-ABC: Abfälle aus Corona-(-verdächtigen) Haushalten  
    Abfallart: Restabfall
    Entsorgung: 

    Auch wenn das Übertragungsrisiko von Covid-19 durch Haushaltsabfälle nach bisherigem Wissensstand als sehr gering eingestuft wird, gilt eine besondere Sorgfalt im Umgang mit diesen Abfällen.

    Abfälle aus privaten Haushalten, in denen Menschen in häuslicher Quarantäne oder infizierte Personen leben, müssen in zugeknoteten, stabilen und möglichst reißfesten Müllsäcken verpackt und dann mit dem Hausmüll über die Graue Tonne entsorgt werden

    Dazu sind folgende Regeln einzuhalten:

    Spitze und scharfe Gegenstände müssen zusätzlich in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnisse verpackt sein. Abfälle mit geringen Mengen Flüssigkeit müssen neben saugfähige Abfälle gelegt werden. Die einzelnen Abfallfraktionen (auch Papier und Bioabfälle) sollen nicht getrennt, sondern gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden.
    Vor dem Einwerfen in die Restmülltonne müssen die Abfallsäcke luftdicht verschlossen, also verknotet oder zugebunden, werden. Es dürfen keine Abfallsäcke frei zugänglich neben den Abfalltonnen und Containers gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.