Hinweise: Feststoff-Schwimmwesten sind Restabfall.
Bei aufblasbaren Rettungswesten sind enthaltene CO₂-Patronen, sonstige Metallteile oder Elektronikkomponenten getrennt zu entsorgen.
Gefüllte CO₂-Patronen in aufblasbaren Rettungswesten werden als gefährlicher Abfall eingestuft, da sie Druckgasbehälter sind. Um diese sicher zu entsorgen, entleeren Sie bitte die CO₂-Patronen und führen sie dem Altmetall-Abfall zu. Am einfachsten geht dies natürlich über das Aufblasen der Rettungsweste.
Gleiches gilt für sonstige Metallteile, die falls möglich ebenfalls abgetrennt und der Metallverwertung zugeführt werden müssen.
Sollten in der Rettungsweste elektronische Komponenten wie z. B. eine Seenotleuchte oder ein Seenotsender installiert sein, müssen diese als Elektroschrott entsorgt werden oder gemäß Angaben des jeweiligen Herstellers. Sofern sie nicht fest verbaut sind, müssen Batterien oder Akkus ebenfalls separat entsorgt werden.